§ 88 NÖ 1 GVV Gemeindeabwasserverband Ebenfurth-Pottendorf

NÖ 1 GVV - 1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.12.2024

(1) Die von den Gemeinden Ebenfurth und Pottendorf beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeabwasserverband Ebenfurth-Pottendorf” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1992 wirksam.

(2) Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 18. März 2002 beschlossene Änderung der Satzung (§ 3 Abs. 2 und 4, § 11 Abs. 3 und 4, § 12) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2003 wirksam.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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