Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
Die von den Gemeinden Ernstbrunn, Kreuzstetten, Ladendorf und Niederleis beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeabwasserverband Taschlbach” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1994 wirksam.
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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