(1) Die von den Gemeinden Purgstall an der Erlauf und Bergland beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Erlauftal” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1992 wirksam.
(2) Der Beitritt der Gemeinde Petzenkirchen sowie die von der Verbandsversammlung am 12. Jänner 1994 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 6 Abs. 1, § 14) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderungen wurden am 1. Jänner 1994 wirksam.
(3) Die von der Verbandsversammlung am 20. Juni 1995 beschlossene Änderung der Satzung (§ 6 Abs. 1) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 1996 wirksam.
(4) Der Beitritt der Gemeinden Gresten, Gresten-Land, Gaming und Lunz am See und die von der Verbandsversammlung am 28. August 2000 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 2, 5 und 6) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden mit 1. Jänner 2001 wirksam.
(5) Die von der Verbandsversammlung am 17. Mai 2001 beschlossene Änderung der Satzung (§ 6 Abs. 3 Z 9) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2002 wirksam.
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