§ 86 NÖ 1 GVV Gemeindeabwasserverband Wagram West

NÖ 1 GVV - 1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024

(1) Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§ 3 Abs. 1 und § 11 Abs. 2 Z 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 1993 wirksam.

(2) Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§ 3 Abs. 1) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 1996 wirksam.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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