(1) Die von den Gemeinden Fischamend und Göttelsbrunn-Arbesthal beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Donauland“ wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1993 wirksam.
(2) Der Beitritt der Gemeinde Haslau-Maria Ellend sowie die von der Verbandsversammlung am 25. Mai 2007 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 5 Abs. 4, § 6 Abs. 1 und § 11 Abs. 1) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 2008 wirksam.
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