(1) Die von den Gemeinden Albrechtsberg, Kirchschlag, Kottes-Purk, Ottenschlag, Sallingberg und Weinzierl am Walde beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Ottenschlag” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1993 wirksam.
(2) Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden und von der Verbandsversammlung am 30. Mai 2000 beschlossene Änderung der Satzung (§ 11, § 12) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2001 wirksam.
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