§ 102 NÖ 1 GVV Gemeindeverband der Musikschule Triestingtal

NÖ 1 GVV - 1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

(1) Die von den Gemeinden Altenmarkt an der Triesting, Berndorf, Furth an der Triesting, Hernstein, Hirtenberg, Pottenstein und Weißenbach an der Triesting beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Triestingtal” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 1994 wirksam.

(2) Der Beitritt der Gemeinde Enzesfeld-Lindabrunn und die von der Verbandsversammlung am 17. März 1994 beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 6 Abs. 1, § 6 Abs. 3 Z 5, § 9) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung werden am 1. Jänner 1995 wirksam.

(3) Die von der Verbandsversammlung am 7. November 2005 beschlossene Änderung der Satzung (§ 12 Abs. 1 und 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2006 wirksam.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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