§ 104 NÖ 1 GVV Gemeindeabwasserverband Haugsdorf-Pernersdorf

NÖ 1 GVV - 1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

(1) Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§ 11 Abs. 2 Z 1 und 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 1988 wirksam.

(2) Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§ 11 Abs. 2 Z 2 und 3) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 1997 wirksam.

(3) Die von der Verbandsversammlung am 17. Oktober 2017 beschlossene Auflösung des Gemeindeverbandes „Gemeindeabwasserverband Haugsdorf-Pernersdorf“ wird genehmigt. Die Auflösung wurde am 1. Jänner 2018 wirksam.

In Kraft seit 31.07.2018 bis 31.12.9999
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