§ 139 NÖ 1 GVV Gemeindeverband von Paradis Musikschule Warth-Bromberg-Scheiblingkirchen/Thernberg

NÖ 1 GVV - 1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

(1) Die von den Gemeinden Warth und Scheiblingkirchen- Thernberg beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Warth-Scheiblingkirchen-Thernberg” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 2001 wirksam.

(2) Der Beitritt der Gemeinde Bromberg und die von der Verbandsversammlung am 24. September 2009 beschlossene Satzungsänderung (§§ 1 bis 3, § 6 Abs. 1 und 4, § 10 Abs. 2, § 11 Abs. 2 und 4, § 12 Abs. 4, § 14 Abs. 3 und § 19 Abs. 3) wird genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2010 wirksam.

(3) Die von der Verbandsversammlung am 14. April 2015 beschlossene Änderung der Satzung (§§ 1 und 3) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 2016 wirksam.

In Kraft seit 12.06.2015 bis 31.12.9999
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