Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.12.2024
(1)Absatz einsDie von den Gemeinden Pyhra, Michelbach und Stössing beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Perschlingtal” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 2001 wirksam.Die von den Gemeinden Pyhra, Michelbach und Stössing beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule Perschlingtal” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 2001 wirksam.
(2)Absatz 2Die von der Verbandsversammlung am 14. September 2001 beschlossene Änderung der Satzung (§ 6 Abs. 1) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2002 wirksam.Die von der Verbandsversammlung am 14. September 2001 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 6, Absatz eins,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde mit 1. Jänner 2002 wirksam.
(3)Absatz 3Die von der Verbandsversammlung am 3. April 2024 beschlossene Änderung der Satzung (§ 12) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 2025 wirksam.Die von der Verbandsversammlung am 3. April 2024 beschlossene Änderung der Satzung (Paragraph 12,) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wird am 1. Jänner 2025 wirksam.
In Kraft seit 29.08.2024 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 140 NÖ 1 GVV
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 140 NÖ 1 GVV selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 140 NÖ 1 GVV