§ 135 NÖ 1 GVV Gemeindeverband der Musikschule St. Pantaleon-Erla/Strengberg

NÖ 1 GVV - 1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

(1) Die von den Gemeinden Strengberg und St. Pantaleon-Erla beschlossene Gründung des Gemeindeverbandes “Gemeindeverband der Musikschule St. Pantaleon-Erla/Strengberg” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wird am 1. Jänner 2001 wirksam.

(2) Die von der Verbandsversammlung am 26. August 2014 beschlossene Auflösung des Gemeindeverbandes wird genehmigt. Die Auflösung wurde am 1. Jänner 2015 wirksam.

In Kraft seit 12.06.2015 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 135 NÖ 1 GVV


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 135 NÖ 1 GVV selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu § 135 NÖ 1 GVV


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 135 NÖ 1 GVV


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 135 NÖ 1 GVV eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis NÖ 1 GVV Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen
Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 134 NÖ 1 GVV
§ 136 NÖ 1 GVV