§ 108 NÖ 1 GVV Gemeindeabwasserverband Wagram – Nördliches Tullnerfeld

NÖ 1 GVV - 1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.11.2024

(1) Die von den Gemeinden Großriedenthal, Kirchberg am Wagram und Königsbrunn am Wagram beschlossene Bildung des Gemeindeverbandes “Gemeindeabwasserverband Wagram – Nördliches Tullnerfeld” wird genehmigt. Die Verbandsbildung wurde am 1. Jänner 1994 wirksam.

(2) Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§ 10 Abs. 3 Z 1 lit.a, lit.c [neu], Z 2 lit.a und lit.c [neu]) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 2004 wirksam.

(3) Der Beitritt der Gemeinde Absdorf sowie die von der Verbandsversammlung am 23. April 2013 und allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§ 2, § 3 Abs. 3, § 6 Abs. 1, § 9 Abs. 2 und § 10 Abs. 3) werden genehmigt. Der Beitritt und die Satzungsänderung wurden am 1. Jänner 2014 wirksam.

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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