§ 104 NÖ 1 GVV Gemeindeabwasserverband Haugsdorf-Pernersdorf

1. NÖ Gemeindeverbändeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.07.2018 bis 31.12.9999

(1) Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§ 11 Abs. 2 Z 1 und 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 1988 wirksam.

(2) Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§ 11 Abs. 2 Z 2 und 3) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 1997 wirksam.

(3) Die von der Verbandsversammlung am 17. Oktober 2017 beschlossene Auflösung des Gemeindeverbandes „Gemeindeabwasserverband Haugsdorf-Pernersdorf“ wird genehmigt. Die Auflösung wurde am 1. Jänner 2018 wirksam.

Stand vor dem 30.07.2018

In Kraft vom 01.01.2015 bis 30.07.2018

(1) Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§ 11 Abs. 2 Z 1 und 2) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 1988 wirksam.

(2) Die von allen verbandsangehörigen Gemeinden beschlossene Änderung der Satzung (§ 11 Abs. 2 Z 2 und 3) wird genehmigt. Die Satzungsänderung wurde am 1. Jänner 1997 wirksam.

(3) Die von der Verbandsversammlung am 17. Oktober 2017 beschlossene Auflösung des Gemeindeverbandes „Gemeindeabwasserverband Haugsdorf-Pernersdorf“ wird genehmigt. Die Auflösung wurde am 1. Jänner 2018 wirksam.

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