§ 140a NO

NO - Notariatsordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
  1. (1)Absatz einsDie Österreichische Notariatskammer ist, soweit es das österreichische Notariat in seiner Gesamtheit oder über den Bereich einer einzelnen Notariatskammer hinaus betrifft, zur Wahrung seiner Rechte und Angelegenheiten sowie zu seiner Vertretung auch auf europäischer und internationaler Ebene berufen. Die Österreichische Notariatskammer hat die ihr nach diesem Bundesgesetz zukommenden Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen. Die oberste Aufsicht über das Notariatswesen kommt dem Bundesminister für Justiz zu (§ 153). Diesem sind von der Österreichischen Notariatskammer die zur Wahrnehmung der Aufsicht erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Im Rahmen der Aufsicht hat der Bundesminister für Justiz in den Angelegenheiten des Abs. 2 Z 8 gemäß § 142 auch das Recht, die Beschlüsse des Delegiertentags aufzuheben, wenn sie Gesetzen oder Verordnungen widersprechen.Die Österreichische Notariatskammer ist, soweit es das österreichische Notariat in seiner Gesamtheit oder über den Bereich einer einzelnen Notariatskammer hinaus betrifft, zur Wahrung seiner Rechte und Angelegenheiten sowie zu seiner Vertretung auch auf europäischer und internationaler Ebene berufen. Die Österreichische Notariatskammer hat die ihr nach diesem Bundesgesetz zukommenden Aufgaben im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen. Die oberste Aufsicht über das Notariatswesen kommt dem Bundesminister für Justiz zu (Paragraph 153,). Diesem sind von der Österreichischen Notariatskammer die zur Wahrnehmung der Aufsicht erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Im Rahmen der Aufsicht hat der Bundesminister für Justiz in den Angelegenheiten des Absatz 2, Ziffer 8, gemäß Paragraph 142, auch das Recht, die Beschlüsse des Delegiertentags aufzuheben, wenn sie Gesetzen oder Verordnungen widersprechen.
  2. (2)Absatz 2Zu ihrem Wirkungsbereich gehören besonders
    1. 1.Ziffer einsdie Erstattung von Gesetzesvorschlägen und Gutachten zu Gesetzentwürfen, die Anzeige von Mängeln der Rechtspflege und Verwaltung bei der zuständigen Stelle und die Erstattung von Vorschlägen zur Verbesserung von Rechtspflege und Verwaltung sowie von Vorschlägen auf Änderungen in der Organisation des Notariats und auf Änderungen in den Tarifen, ferner die Erstellung von Gutachten über Verminderung oder Vermehrung von Notarstellen und über die Verlegung von Amtssitzen der Notare;
    2. 2.Ziffer 2die Besorgung der wirtschaftlichen Angelegenheiten sowie die Festsetzung der Beiträge der Notariatskammern zur Deckung ihres Aufwands (§ 141h Abs. 2);die Besorgung der wirtschaftlichen Angelegenheiten sowie die Festsetzung der Beiträge der Notariatskammern zur Deckung ihres Aufwands (Paragraph 141 h, Absatz 2,);
    3. 3.Ziffer 3die Pflege der Beziehungen zu anderen Berufsorganisationen des In- und Auslandes mit gleichem oder ähnlichem Aufgabenbereich;
    4. 3a.Ziffer 3 adie Förderung der wirtschaftlichen Interessen des Notariats, seiner Standesmitglieder und ehemaligen Standesmitglieder,
    5. 4.Ziffer 4die Schaffung von und die Beteiligung an Instituten, Einrichtungen, Fonds, Stiftungen, Unternehmen oder Pensionskassen, die geeignet sind, die sozialen, wirtschaftlichen, organisatorischen, ausbildungsmäßigen oder standespolitischen Interessen des Notariats, seiner Standesmitglieder und ehemaligen Standesmitglieder sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen zu fördern, und die Festsetzung, Vorschreibung, Einhebung und Eintreibung der zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlichen Beiträge entsprechend der von ihr zu erlassenden Beitragsordnung (§ 141e Abs. 2a);die Schaffung von und die Beteiligung an Instituten, Einrichtungen, Fonds, Stiftungen, Unternehmen oder Pensionskassen, die geeignet sind, die sozialen, wirtschaftlichen, organisatorischen, ausbildungsmäßigen oder standespolitischen Interessen des Notariats, seiner Standesmitglieder und ehemaligen Standesmitglieder sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen zu fördern, und die Festsetzung, Vorschreibung, Einhebung und Eintreibung der zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlichen Beiträge entsprechend der von ihr zu erlassenden Beitragsordnung (Paragraph 141 e, Absatz 2 a,);
    6. 5.Ziffer 5die Schaffung von Einrichtungen der Personenversicherung zur Versorgung ihrer Mitglieder und deren Angehörigen sowie sonstiger Personen, die Leistungen von der Versorgungsanstalt des österreichischen Notariates beziehen, insbesondere solcher Einrichtungen, die den Leistungen nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz gleichartige oder zumindest annähernd gleichwertige Leistungen gewähren; diese Einrichtungen können auch in Form einer von der Österreichischen Notariatskammer abgeschlossenen vertraglichen Gruppenversicherung bestehen;
    7. 6.Ziffer 6auf Ansuchen die Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten im Sinn des § 134 Abs. 2 Z 3, wenn es sich um Standesangehörige verschiedener Kammersprengel handelt;auf Ansuchen die Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten im Sinn des Paragraph 134, Absatz 2, Ziffer 3,, wenn es sich um Standesangehörige verschiedener Kammersprengel handelt;
    8. 7.Ziffer 7auf Ansuchen einer Notariatskammer die Erstattung von Gutachten und Äußerungen in Angelegenheiten des Notariats an diese Kammer;
    9. 8.Ziffer 8die Erlassung von Richtlinien über die Anrechenbarkeit von Zeiten der im § 6 Abs. 3 Z 1 genannten Art, über die Berücksichtigung eines weiteren Studiums und einer Dolmetscherbefähigung nach § 11 Abs. 3, über die Anwendung von Tarifbestimmungen, über die Buchführung und Kassagebarung, über die Vorgangsweise bei notariellen Treuhandschaften, über die näheren technischen Voraussetzungen für die Verfahren nach § 69b Abs. 2 Z 1 und 2, insbesondere über die dabei zu verwendenden Schnittstellen und einzuhaltenden technischen Sicherungsverfahren, über die Beurkundungen nach § 76 Abs. 1 lit. l, über Form und Inhalt des Beurkundungsregisters, des Unterschriftenregisters und des Geschäftsregisters, über die Tätigkeit der Notare bei Abfragen aus den mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung geführten öffentlichen Registern sowie aus den in den §§ 140b ff geregelten Registern und Archiven und über deren Führung durch die Österreichische Notariatskammer, über das Verhalten und die Berufsausübung der Standesmitglieder, auch in ihrer Eigenschaft als vom Gericht bestellte Vertreter, über die bei der Aufsicht im Bereich der Verhinderung von Geldwäscherei (§ 165 StGB) und Terrorismusfinanzierung (§ 278d StGB) sowie der Nichtumsetzung und Umgehung gezielter finanzieller Sanktionen im Zusammenhang mit Proliferationsfinanzierung entsprechend § 154 zu beachtenden Grundsätze und einzuhaltenden Vorgehensweisen, über die Vertragsbedingungen der Haftpflichtversicherung nach § 30, insbesondere auch hinsichtlich des Deckungsumfangs und eines Selbstbehalts, über die Erstattung statistischer Ausweise durch die Notare über die von ihnen im Lauf eines jeden Jahres vorgenommenen notariellen Amtshandlungen und über ihre Amtshandlungen als Gerichtskommissäre, über die Ausstellung von Ausweisen für Notare und Notariatskandidaten durch die Notariatskammer, über die Ausbildung von Notariatskandidaten, im besonderen über Art, Umfang und Gegenstand der Ausbildungsveranstaltungen, an denen ein Notariatskandidat als Voraussetzung für die Zulassung zur Notariatsprüfung teilzunehmen hat, über sonstige verpflichtende Aus- und Fortbildungsveranstaltungen für Notariatskandidaten, über verpflichtende Fortbildungsveranstaltungen für Notare, über die Vorgehensweise bei der Beurteilung des Eintragungsverweigerungsgrunds der mangelhaften persönlichen Eignung in Bezug auf die erforderlichen sozialen Fähigkeiten für die mit der Ausübung des Berufs des Notars verbundenen Aufgaben (§ 117a Abs. 3) sowie über die Schaffung von Einrichtungen der Personenversicherung nach Z 5;die Erlassung von Richtlinien über die Anrechenbarkeit von Zeiten der im Paragraph 6, Absatz 3, Ziffer eins, genannten Art, über die Berücksichtigung eines weiteren Studiums und einer Dolmetscherbefähigung nach Paragraph 11, Absatz 3,, über die Anwendung von Tarifbestimmungen, über die Buchführung und Kassagebarung, über die Vorgangsweise bei notariellen Treuhandschaften, über die näheren technischen Voraussetzungen für die Verfahren nach Paragraph 69 b, Absatz 2, Ziffer eins und 2, insbesondere über die dabei zu verwendenden Schnittstellen und einzuhaltenden technischen Sicherungsverfahren, über die Beurkundungen nach Paragraph 76, Absatz eins, Litera l,, über Form und Inhalt des Beurkundungsregisters, des Unterschriftenregisters und des Geschäftsregisters, über die Tätigkeit der Notare bei Abfragen aus den mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung geführten öffentlichen Registern sowie aus den in den Paragraphen 140 b, ff geregelten Registern und Archiven und über deren Führung durch die Österreichische Notariatskammer, über das Verhalten und die Berufsausübung der Standesmitglieder, auch in ihrer Eigenschaft als vom Gericht bestellte Vertreter, über die bei der Aufsicht im Bereich der Verhinderung von Geldwäscherei (Paragraph 165, StGB) und Terrorismusfinanzierung (Paragraph 278 d, StGB) sowie der Nichtumsetzung und Umgehung gezielter finanzieller Sanktionen im Zusammenhang mit Proliferationsfinanzierung entsprechend Paragraph 154, zu beachtenden Grundsätze und einzuhaltenden Vorgehensweisen, über die Vertragsbedingungen der Haftpflichtversicherung nach Paragraph 30,, insbesondere auch hinsichtlich des Deckungsumfangs und eines Selbstbehalts, über die Erstattung statistischer Ausweise durch die Notare über die von ihnen im Lauf eines jeden Jahres vorgenommenen notariellen Amtshandlungen und über ihre Amtshandlungen als Gerichtskommissäre, über die Ausstellung von Ausweisen für Notare und Notariatskandidaten durch die Notariatskammer, über die Ausbildung von Notariatskandidaten, im besonderen über Art, Umfang und Gegenstand der Ausbildungsveranstaltungen, an denen ein Notariatskandidat als Voraussetzung für die Zulassung zur Notariatsprüfung teilzunehmen hat, über sonstige verpflichtende Aus- und Fortbildungsveranstaltungen für Notariatskandidaten, über verpflichtende Fortbildungsveranstaltungen für Notare, über die Vorgehensweise bei der Beurteilung des Eintragungsverweigerungsgrunds der mangelhaften persönlichen Eignung in Bezug auf die erforderlichen sozialen Fähigkeiten für die mit der Ausübung des Berufs des Notars verbundenen Aufgaben (Paragraph 117 a, Absatz 3,) sowie über die Schaffung von Einrichtungen der Personenversicherung nach Ziffer 5 ;,
    10. 9.Ziffer 9die Übermittlung einer nach Kammersprengeln geordneten Gesamtübersicht der statistischen Ausweise an den Bundesminister für Justiz;
    11. 10.Ziffer 10die Befugnis, Ansprüche auf Unterlassung wettbewerbswidrigen Verhaltens (insbesondere nach § 14 UWG) im Interesse des österreichischen Notariats vor den Gerichten geltend zu machen;die Befugnis, Ansprüche auf Unterlassung wettbewerbswidrigen Verhaltens (insbesondere nach Paragraph 14, UWG) im Interesse des österreichischen Notariats vor den Gerichten geltend zu machen;
    12. 11.Ziffer 11die Führung der Verzeichnisse der Notare und Notariatskandidaten (§ 134 Abs. 2 Z 1) mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung, jedoch mit der Befugnis, die Notariatskammern oder Dritte als Auftragsverarbeiter (Art. 4 Z 8 DSGVO) zur Mitwirkung heranzuziehen, sofern die Einhaltung der Verschwiegenheit und der erforderlichen Datensicherheit gewährleistet ist;die Führung der Verzeichnisse der Notare und Notariatskandidaten (Paragraph 134, Absatz 2, Ziffer eins,) mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung, jedoch mit der Befugnis, die Notariatskammern oder Dritte als Auftragsverarbeiter (Artikel 4, Ziffer 8, DSGVO) zur Mitwirkung heranzuziehen, sofern die Einhaltung der Verschwiegenheit und der erforderlichen Datensicherheit gewährleistet ist;
    13. 12.Ziffer 12die Erlassung von Richtlinien für die Ausstellung und die Ausgabe der Ausweiskarten mit elektronischer Beurkundungssignatur und elektronischer Notarsignatur einschließlich der Höhe und der Art der notwendigen Gebühren sowie die Überwachung der Rückstellungspflichten in Ansehung der Ausweiskarten;
    14. 13.Ziffer 13die Zusammenarbeit und Koordinierung mit allen mit Aufgaben der Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung befassten Stellen und Einrichtungen;
    15. 14.Ziffer 14die Wahrnehmung der Aufgaben als Zentralbehörde nach Art. 16 der Verordnung (EU) 2016/1191 zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern durch die Vereinfachung der Anforderungen an die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012, ABl. Nr. L 200 vom 26.7.2016, S. 1, im Fall von Auskunftsersuchen, diedie Wahrnehmung der Aufgaben als Zentralbehörde nach Artikel 16, der Verordnung (EU) 2016/1191 zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern durch die Vereinfachung der Anforderungen an die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012, ABl. Nr. L 200 vom 26.7.2016, S. 1, im Fall von Auskunftsersuchen, die
      1. a)Litera avon einem österreichischen Notar gestellt werden oder
      2. b)Litera bsich auf von einem österreichischen Notar errichtete oder beglaubigte Urkunden oder Abschriften beziehen.
  3. (3)Absatz 3Die Österreichische Notariatskammer ist ermächtigt, personenbezogene Daten der Notare und Notariatskandidaten sowie sonstiger Dritter zu verarbeiten (Art. 4 Z 2 DSGVO), soweit dies zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Österreichischen Notariatskammer notwendig ist.Die Österreichische Notariatskammer ist ermächtigt, personenbezogene Daten der Notare und Notariatskandidaten sowie sonstiger Dritter zu verarbeiten (Artikel 4, Ziffer 2, DSGVO), soweit dies zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Österreichischen Notariatskammer notwendig ist.
In Kraft seit 01.08.2024 bis 31.12.2024
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