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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Zu ihrem Wirkungsbereich gehören besonders
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(3) Die Österreichische Notariatskammer ist ermächtigt, personenbezogene Daten der Notare und Notariatskandidaten sowie sonstiger Dritter zu verarbeiten (Art. 4 Z 2 DSGVO), soweit dies zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Österreichischen Notariatskammer notwendig ist.
(2) Zu ihrem Wirkungsbereich gehören besonders
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(3) Die Österreichische Notariatskammer ist ermächtigt, personenbezogene Daten der Notare und Notariatskandidaten sowie sonstiger Dritter zu verarbeiten (Art. 4 Z 2 DSGVO), soweit dies zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Österreichischen Notariatskammer notwendig ist.