§ 140k NO

NO - Notariatsordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024

Die von der Österreichischen Notariatskammer und den Notariatskammern erlassenen Richtlinien sind auf der Website der Österreichischen Notariatskammer unverzüglich und allgemein zugänglich kundzumachen und zumindest bis zu deren Außerkrafttreten dauerhaft bereitzustellen. Zusätzlich hat die Bekanntmachung auch in der Österreichischen Notariats-Zeitung zu erfolgen.

In Kraft seit 25.05.2018 bis 31.12.9999
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