Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.03.2025
(1)Absatz einsDer Präsident führt die Geschäfte mit Hilfe der Kammermitglieder. Er ist befugt, in dringenden und minder wichtigen laufenden Angelegenheiten die Geschäfte der Notariatskammer in deren Vertretung zu erledigen. Er hat aber nachträglich der Kammer zu berichten.
(2)Absatz 2(2) Der Beschlussfassung der Kammer vorbehalten sind jedoch in allen Fällen
1.Ziffer einsdie Entscheidungen in Disziplinarsachen,
3.Ziffer 3die Vorschläge zur Besetzung von Notarstellen und
4.Ziffer 4die Abgabe von Gutachten über Fähigkeit und Verwendung von Notaren und Notariatskandidaten,
wobei die Notariatskammer in den Fällen der Z 2, in denen eine bescheidförmige Erledigung ergeht, den Präsidenten mit der Durchführung des Verfahrens betrauen und ihn ermächtigen kann, in ihrem Namen zu entscheiden; auch in einem solchen Fall kommt die Befugnis zur Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung (§ 14 VwGVG) der Notariatskammer zu.wobei die Notariatskammer in den Fällen der Ziffer 2,, in denen eine bescheidförmige Erledigung ergeht, den Präsidenten mit der Durchführung des Verfahrens betrauen und ihn ermächtigen kann, in ihrem Namen zu entscheiden; auch in einem solchen Fall kommt die Befugnis zur Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung (Paragraph 14, VwGVG) der Notariatskammer zu.
(3)Absatz 3der Präsident hat für die Vorbereitung der Beschlußfassung der Kammer zu sorgen.
(4)Absatz 4Die Notariatskammer kann den Kollegiumsmitgliedern Informationen auch im Wege elektronischer Post übermitteln. Massensendungen an ihre Kollegiumsmitglieder, die der Erfüllung der der Notariatskammer übertragenen Aufgaben dienen, bedürfen keiner Einwilligung der Empfänger nach § 107 TKG.Die Notariatskammer kann den Kollegiumsmitgliedern Informationen auch im Wege elektronischer Post übermitteln. Massensendungen an ihre Kollegiumsmitglieder, die der Erfüllung der der Notariatskammer übertragenen Aufgaben dienen, bedürfen keiner Einwilligung der Empfänger nach Paragraph 107, TKG.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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