§ 49f LVBG

LVBG - Landes-Vertragsbedienstetengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Dem Vertragsbediensteten ist eine Freistellung zur Begleitung eines Kindes bei Rehabilitationsaufenthalt unter sinngemäßer Anwendung von § 51b NÖ LBG, LGBl. 2100, zu gewähren.Dem Vertragsbediensteten ist eine Freistellung zur Begleitung eines Kindes bei Rehabilitationsaufenthalt unter sinngemäßer Anwendung von Paragraph 51 b, NÖ LBG, Landesgesetzblatt 2100, zu gewähren.

In Kraft seit 30.01.2024 bis 31.12.9999
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