Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.11.2024
Dem Vertragsbediensteten ist eine Pflegefreistellung unter sinngemäßer Anwendung von § 50 NÖ LBG zu gewähren .
In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 49a LVBG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 49a LVBG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 49a LVBG