§ 49a LVBG Pflegefreistellung

LVBG - Landes-Vertragsbedienstetengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024

Dem Vertragsbediensteten ist eine Pflegefreistellung unter sinngemäßer Anwendung von § 50 NÖ LBG zu gewähren .

In Kraft seit 01.01.2015 bis 31.12.9999
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