§ 29 LStVG. 1964 Schneeräumung, Schneezeichen, Ausstreuen

LStVG. 1964 - Steiermärkisches Landes-Straßenverwaltungsgesetz 1964

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024

Die zur Aufrechterhaltung des Verkehrs unbedingt notwendige Schneeräumung, die Kennzeichnung des Straßenrandes mittels Schneezeichen und das erforderliche Aufstreuen von Sand obliegt der zuständigen Straßenverwaltung.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 60/2008

In Kraft seit 05.07.2008 bis 31.12.9999
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