Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Alle im Zug eines elektrizitätsrechtlichen Verfahrens getroffenen Übereinkommen sind durch die Behörde zu beurkunden.
In Kraft seit 29.03.2018 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 69 LEG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 69 LEG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 69 LEG