Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 30.12.2024
Der Aufwand der Steiermärkischen Landarbeiterkammer wird gedeckt durch
a)
Kammerbeiträge,
b)
Zuwendungen aller Art und
c)
Einnahmen aus eigenen Veranstaltungen und Einrichtungen.
In Kraft seit 17.07.1991 bis 31.12.9999
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