Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
Das Handelsgericht Wien ist Konkursgericht für den Bereich des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien.
In Kraft seit 01.01.1900 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 64 KO
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 64 KO selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 64 KO