§ 45 KennV 2008 Sera

KennV 2008 - Kennzeichnungsverordnung 2008

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.11.2024

Bei Sera hat die Kennzeichnung die Angabe der Art und Gattung des Lebewesens zu enthalten, das als Spender diente.

In Kraft seit 29.05.2008 bis 31.12.9999
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