Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 23.12.2024
Die Kennzeichnung von zugelassenen homöopathischen Arzneispezialitäten hat zusätzlich zu den nach dieser Verordnung dafür vorgesehenen Anforderungen einen Hinweis darauf zu enthalten, dass es sich um eine homöopathische Arzneispezialität handelt.
In Kraft seit 29.05.2008 bis 31.12.9999
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