§ 51 KennV 2008 Übergangs- und Schlussbestimmungen

KennV 2008 - Kennzeichnungsverordnung 2008

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2025
  1. (1)Absatz einsMit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Umweltschutz vom 15. Oktober 1984 über die Kennzeichnung von Arzneispezialitäten, BGBl. Nr. 402/1984, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 193/1995, außer Kraft.Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Gesundheit und Umweltschutz vom 15. Oktober 1984 über die Kennzeichnung von Arzneispezialitäten, Bundesgesetzblatt Nr. 402 aus 1984,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 193 aus 1995,, außer Kraft.
  2. (2)Absatz 2§ 1 Abs. 3, § 14 Abs. 2, § 25 Abs. 1 und 2, § 48 Abs. 1, § 49 und § 50a Abs. 1 Z 2 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 10/2025 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft; gleichzeitig treten die §§ 34 samt Überschrift und 35 außer Kraft.Paragraph eins, Absatz 3,, Paragraph 14, Absatz 2,, Paragraph 25, Absatz eins und 2, Paragraph 48, Absatz eins,, Paragraph 49 und Paragraph 50 a, Absatz eins, Ziffer 2, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 10 aus 2025, treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft; gleichzeitig treten die Paragraphen 34, samt Überschrift und 35 außer Kraft.
In Kraft seit 29.01.2025 bis 31.12.9999
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