Kostenschätzung und Bedeckungsvorschläge bei selbständigen
Anträgen
Selbständige Anträge von Mitgliedern des Landtages oder seiner Ausschüsse, die sich auf Gesetzesvorschläge beziehen, durch die eine über den vom Landtag beschlossenen Landesvoranschlag hinausgehende finanzielle Belastung des Landes eintreten würde, müssen eine Darstellung der abschätzbaren Folgekosten oder Mindereinnahmen und Vorschläge dafür enthalten, wie die finanzielle Bedeckung erfolgen soll.
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