Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Die in diesem Abschnitt geregelten Angelegenheiten der Gemeinde mit Ausnahme der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.
In Kraft seit 30.05.2011 bis 31.12.9999
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