Anl. 1 K-KKV

K-KKV - Kärntner Klärschlamm- und Kompostverordnung - K-KKV

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Anlage 1:

 

Schwermetallgrenzwerte für biogene Abfallstoffe gemäß § 1 Abs 1:

 

Grenzwerte für biogene Abfallstoffe*)

 

Parameter  Klasse B    Klasse AB    Klasse A    Klasse I

Cd          2,5        2            1            0,7      mg/kg TM

Cr          100        70           70           70       mg/kg TM

Hg          2,5        2            0,7          0,4      mg/kg TM

Ni          80         60           60           25       mg/kg TM

Pb          150        150          150          45       mg/kg TM

Cu          300        300          150          70       mg/kg TM

Zn          1800       1200         500          200      mg/kg TM

 

*) Eine Überschreitung von nur einem Parameter um höchstens 25 Prozent des Grenzwertes ist zulässig. Werden Überschreitungen durch geogene Vorbelastungen ausgelöst, kann die Behörde im Einzelfall flächenbezogene Verwendungen für zulässig erklären.

In Kraft seit 01.01.2001 bis 31.12.9999
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