Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Anlage 3:
Organische Schadstoffe*):
AOX 500 mg/kg TM
PAK 6 mg/kg TM
PCB 1 mg/kg TM
Dioxin 50 mg/kg TM
*) Stoffe dieser Gruppe sind im Anlaßfall bzw. auf Verdacht im Behördenauftrag zu untersuchen.
In Kraft seit 01.01.2001 bis 31.12.9999
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