Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
Grenzwerte für die Menge an Schwermetallen, die gemittelt über zehn Jahre jährlich den Böden zugeführt werden dürfen:
Parameter Grenzwerte (g/ha.a)
Cd 6
Cr 350
Hg 6
Ni 300
Pb 600
Cu 1800
Zn 4500
In Kraft seit 01.01.2001 bis 31.12.9999
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