Anl. 7 K-KKV

K-KKV - Kärntner Klärschlamm- und Kompostverordnung - K-KKV

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

Grenzwerte für die Menge an Schwermetallen, die gemittelt über zehn Jahre jährlich den Böden zugeführt werden dürfen:

 

Parameter                    Grenzwerte (g/ha.a)

 

Cd                           6

Cr                           350

Hg                           6

Ni                           300

Pb                           600

Cu                           1800

Zn                           4500

In Kraft seit 01.01.2001 bis 31.12.9999
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