Anl. 6 K-KKV

K-KKV - Kärntner Klärschlamm- und Kompostverordnung - K-KKV

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024

                                                   Anlage 6:

 

Agronomische Parameter:

 

Parameter für Böden            Parameter für biogene Abfallstoffe

 

pH-Wert                        Trockensubstanz, bezogen auf

                               Gesamtsubstanz

Gesamt-Stickstoff

mg/100g FB                     pH-Wert

Phosphor verfügbar

(P2O5) mg/100g FB              Gesamt-Stickstoff % kg/t

Kalium verfügbar

(K2O) mg/100g FB               Gesamt-Phosphor (P2O5) % kg/t

Magnesium verfügbar

(MgO) mg/100g FB               Gesamt-Kalium (K2O) % kg/t

                               Kalzium (CaO) % kg/t

                               Magnesium (MgO) % kg/t

                               Mangan gesamt % kg/t

                               Bor wasserlöslich % kg/t

In Kraft seit 01.01.2001 bis 31.12.9999
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