Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.03.2025
Im Wege der Privatwirtschaftsverwaltung fördert das Land Familien insbesondere durch
a)Litera aMaßnahmen der Elterninformation oder Elternbildung;
b)Litera bFamilienberatungsstellen;
c)Litera cZuschüsse oder Vergünstigungen für oder Bereitstellung von Ferienbetreuung;
d)Litera dZuschüsse oder Vergünstigungen für oder Bereitstellung von Freizeitaktivitäten;
e)Litera eKooperationen mit anderen Leistungserbringern.
In Kraft seit 01.01.2025 bis 31.12.9999
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