Die den Gemeinden gemäß dem § 4 Abs 4 und dem § 5 Abs 1 und 2 obliegenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.
In Kraft seit 01.01.2008 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 15 K-BiWG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 15 K-BiWG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 15 K-BiWG