Kärntner Bienenwirtschaftsgesetz - K-BiWG (K-BiWG) Fundstelle

K-BiWG - Kärntner Bienenwirtschaftsgesetz - K-BiWG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 31.03.2025
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 51/2024

I. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

§ 1

Geltungsbereich

§ 2

Begriffsbestimmungen

II. Abschnitt: Bienenhaltung

§ 3

Grundsätze der Bienenhaltung

§ 4

Aufstellung von Bienenständen

§ 5

Sonstige Verpflichtungen der Bienenhalter

§ 6

Maßnahmen gegen Raubbienen

III. Abschnitt: Bienenwanderung

§ 7

Allgemeines

§ 8

Aufstellung von Wanderbienenständen

§ 9

Wanderbescheinigung

§ 10

Ermächtigung zur Ausstellung von Wanderbescheinigungen

IV. Abschnitt: Bienenzucht

§ 11

Bienenrassen

§ 12

Belegstellen und Schutzgebiete

§ 13

Reinzuchtgebiete

§ 14

Sachverständige für Bienenzucht und Bienenhaltung

V. Abschnitt: Schluss-, Straf- und Übergangsbestimmungen

§ 15

Eigener Wirkungsbereich

§ 16

Mitwirkung der Bundespolizei

§ 17

Strafbestimmungen

§ 18

Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes

§ 19

In-Kraft-Tretens- und Übergangsbestimmungen

In Kraft seit 01.01.2008 bis 31.12.9999
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