Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 25.12.2024
Das Geschäftsjahr des Fonds ist das Kalenderjahr.
In Kraft seit 11.11.2015 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 24 K-AFG
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 24 K-AFG selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 24 K-AFG