Für die handelsstatistische Anmeldung können unbeschadet des unmittelbar anwendbaren Rechts der Europäischen Union folgende Daten erfragt werden:
a) | der Name (Firma) und die Anschrift des Anmelders und des Drittanmelders der Ware; | |||||||||
b) | die zollrechtliche Bestimmung; | |||||||||
c) | das Ursprungs-, Versendungs-, Einkaufs-, Verkaufs- bzw. Bestimmungsland sowie der Einfuhr-, Ausfuhr-, Bestimmungs- bzw. tatsächliche Ausfuhrmitgliedstaat; | |||||||||
d) | die Bezeichnung der Ware; | |||||||||
e) | die Warennummer; | |||||||||
f) | die Warenmenge, in Eigenmasse und besonderen Maßeinheiten; | |||||||||
g) | der statistische Wert der Waren; | |||||||||
h) | der Verkehrszweig an der Außengrenze; | |||||||||
i) | der Verkehrszweig innerhalb der Gemeinschaft; | |||||||||
j) | gegebenenfalls die besondere Warenbewegung; | |||||||||
k) | das Kennzeichen und die Staatszugehörigkeit des grenzüberschreitenden aktiven Beförderungsmittels; | |||||||||
l) | das Kennzeichen und die Staatszugehörigkeit des Beförderungsmittels bei der Ankunft bzw. beim Abgang; | |||||||||
m) | das Behältnis; | |||||||||
n) | der Be- oder Entladeort der Waren; | |||||||||
o) | die Eingangszollstelle oder die Ausgangszollstelle sowie die überwachende Zollstelle; | |||||||||
p) | die Zollpräferenz; | |||||||||
q) | das Kontingent; | |||||||||
r) | der Rechnungsbetrag; | |||||||||
s) | die Art des Geschäftes; | |||||||||
t) | die Lieferbedingungen. |
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