§ 45 HebG Organe des Österreichischen Hebammengremiums

HebG - Hebammengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 14.11.2024

Die Organe des Österreichischen Hebammengremiums sind

1.

die Hauptversammlung,

2.

der Gremialvorstand,

3.

das Präsidium,

4.

die Landesgeschäftsstellen.

In Kraft seit 29.04.1994 bis 31.12.9999
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