Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 21.12.2024
Das Österreichische Hebammengremium ist im übertragenen Wirkungsbereich an die Weisungen der Bundesministerin/des Bundesministers für Gesundheit, Familie und Jugend gebunden.
In Kraft seit 10.04.2008 bis 31.12.9999
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