1.Ziffer einsdie Auflösung des Dienstverhältnisses,
2.Ziffer 2die Zurücksetzung auf den Dienstgrad Rekrut,
3.Ziffer 3die Unfähigkeit, innerhalb von drei Jahren einen höheren Dienstgrad zu erlangen, und,
4.Ziffer 4sofern dem Bestraften eine Abfertigung gebührt, den Entfall der Abfertigung.
In Kraft seit 22.01.2014 bis 31.12.9999
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