Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024
Disziplinarstrafen für Soldaten, die den Grundwehrdienst oder im Anschluss an diesen den Aufschubpräsenzdienst leisten, sind
1.
der Verweis,
2.
die Geldbuße,
3.
das Ausgangsverbot und
4.
die Unfähigkeit zur Beförderung und die Degradierung.
In Kraft seit 22.01.2014 bis 31.12.9999
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