Disziplinarstrafen für Soldaten, die den Grundwehrdienst oder im Anschluss an diesen den Aufschubpräsenzdienst leisten, sind
1.Ziffer einsder Verweis,
2.Ziffer 2die Geldbuße,
3.Ziffer 3das Ausgangsverbot und
4.Ziffer 4die Unfähigkeit zur Beförderung und die Degradierung.
In Kraft seit 22.01.2014 bis 31.12.9999
0 Kommentare zu § 46 HDG 2014
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 46 HDG 2014 selbst erläutern, also einen
kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen
der nachfolgenden roten Links an!
0 Kommentare zu § 46 HDG 2014