§ 46 HDG 2014 Arten der Strafen

HDG 2014 - Heeresdisziplinargesetz 2014

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024

Disziplinarstrafen für Soldaten, die den Grundwehrdienst oder im Anschluss an diesen den Aufschubpräsenzdienst leisten, sind

1.

der Verweis,

2.

die Geldbuße,

3.

das Ausgangsverbot und

4.

die Unfähigkeit zur Beförderung und die Degradierung.

In Kraft seit 22.01.2014 bis 31.12.9999
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