Disziplinarstrafen für Soldaten, die weder den Grundwehrdienst noch im Anschluss an diesen den Aufschubpräsenzdienst leisten, sind
1.Ziffer einsder Verweis,
2.Ziffer 2die Geldbuße,
3.Ziffer 3die Geldstrafe und
4.Ziffer 4
a)Litera abei Soldaten, die dem Bundesheer auf Grund eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses angehören, die Entlassung und
b)Litera bbei anderen Soldaten die Unfähigkeit zur Beförderung und die Degradierung.
In Kraft seit 22.01.2014 bis 31.12.9999
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