§ 13 HCV 2013

HCV 2013 - Hochschul-Curriculaverordnung 2013

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.12.2024

Im Rahmen des Hochschullehrganges für Erzieherinnen und Erzieher für die Lernhilfe (zur Qualifikation für die Erteilung von Lernhilfe an ganztägigen Schulformen) im Umfang von 60 ECTS-Anrechnungspunkten sind folgenden Modulen Lehrveranstaltungen zuzuordnen:

 

Module

ECTS-Anrechnungspunkte

Hospitation und Praxis

12 – 14

Rechtliche Grundlagen

5 – 7

Pädagogische Grundlagen

5 – 7

Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation

5 – 7

Diversität

5 – 7

Freizeitpädagogische Schwerpunkte

5 – 7

Lernprozesse begleiten

15 – 21

 

In Kraft seit 13.07.2018 bis 31.12.9999
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