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Im Rahmen des Hochschullehrganges für Erzieherinnen und Erzieher für die Lernhilfe (zur Qualifikation für die Erteilung von Lernhilfe an ganztägigen Schulformen) im Umfang von 60 ECTS-Anrechnungspunkten sind folgenden Modulen Lehrveranstaltungen zuzuordnen:
Module | ECTS-Anrechnungspunkte |
Hospitation und Praxis | 12 – 14 |
Rechtliche Grundlagen | 5 – 7 |
Pädagogische Grundlagen | 5 – 7 |
Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation | 5 – 7 |
Diversität | 5 – 7 |
Freizeitpädagogische Schwerpunkte | 5 – 7 |
Lernprozesse begleiten | 15 – 21 |
Im Rahmen des Hochschullehrganges für Erzieherinnen und Erzieher für die Lernhilfe (zur Qualifikation für die Erteilung von Lernhilfe an ganztägigen Schulformen) im Umfang von 60 ECTS-Anrechnungspunkten sind folgenden Modulen Lehrveranstaltungen zuzuordnen:
Module | ECTS-Anrechnungspunkte |
Hospitation und Praxis | 12 – 14 |
Rechtliche Grundlagen | 5 – 7 |
Pädagogische Grundlagen | 5 – 7 |
Persönlichkeitsentwicklung und Kommunikation | 5 – 7 |
Diversität | 5 – 7 |
Freizeitpädagogische Schwerpunkte | 5 – 7 |
Lernprozesse begleiten | 15 – 21 |