§ 3 HCV 2013 Allgemeine Qualifikationsziele

HCV 2013 - Hochschul-Curriculaverordnung 2013

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.11.2024

Lehramtsstudien für die Sekundarstufe (Berufsbildung) sowie die Hochschullehrgänge sind unter Beachtung der Aufgaben, der leitenden Grundsätze und der Kooperationsverpflichtung gemäß den §§ 8 bis 10 des Hochschulgesetzes 2005 so zu gestalten, dass die Studierenden wissenschaftlich-berufsbezogene Kompetenzen wie allgemeine und spezielle pädagogische Kompetenzen, fachliche und didaktische, inklusive, interkulturelle, interreligiöse und soziale Kompetenzen sowie Diversitäts- und Genderkompetenzen erwerben und das grundlegende Berufswissen dem jeweiligen Stand der Wissenschaft entspricht.

In Kraft seit 15.06.2022 bis 31.12.9999
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