Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.11.2024
Soweit in dieser Verordnung auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der mit dem Inkrafttreten der letzten in § 18 angeführten Novelle dieser Verordnung dieser Verordnung geltenden Fassung anzuwenden.
In Kraft seit 13.07.2018 bis 31.12.9999
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