Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 09.03.2025
(1)Absatz einsDer Hochschullehrgang für den Religionsunterricht vermittelt eine fundierte kontextualisierte Theologie, eine in den Lehrveranstaltungen entsprechend integrierte und explizite Fachdidaktik sowie grundlegendes bildungswissenschaftliches Fachwissen für die Primarstufe. Er hat 120 ECTS-Anrechnungspunkte zu umfassen.
(2)Absatz 2Im Rahmen des Hochschullehrganges für den Religionsunterricht sind folgenden Modulen Lehrveranstaltungen zuzuordnen:
Module
ECTS-Anrechnungspunkte
Bildungswissenschaftliche Grundlagen
10
Fachwissenschaften und Fachdidaktik
30
Pädagogisch-praktische Studien
20
Summe
60
Darüber hinaus sind berufliche Grundlagen im Umfang von 60 ECTS-Anrechnungspunkten zu absolvieren.
(3)Absatz 3Für die beruflichen Grundlagen kann eine mindestens dreijährige, nach dem Studium erfolgte Berufspraxis anerkannt werden
In Kraft seit 15.06.2022 bis 31.12.9999
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