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§ 27 GWO (Gemeindewahlordnung 2009), (weggefallen) - JUSLINE Österreich
§ 27 GWO (weggefallen)
GWO - Gemeindewahlordnung 2009
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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 13.11.2024
§ 27 GWO
seit 29.01.2024 weggefallen.
In Kraft seit 30.01.2024 bis 31.12.9999
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Inhaltsverzeichnis GWO
Gesamte Rechtsvorschrift
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Paragrafennavigation
§ 17 GWO Konstituierung der Wahlbehörden, Angelobung der Beisitzerinnen/Beisitzer
§ 18 GWO Beschlussfähigkeit, gültige Beschlüsse der Wahlbehörden
§ 19 GWO Selbstständige Durchführung von Amtshandlungen durch die Wahlleiterin/den Wahlleiter
§ 20 GWO Änderung in der Zusammensetzung der örtlichen Wahlbehörden, Amtsdauer
§ 21 GWO Anspruch auf Vergütung für Mitglieder der Wahlbehörden
§ 22 GWO Wahlrecht
§ 23 GWO Wahlausschließungsgründe
§ 24 GWO Teilnahme an der Wahl
§ 25 GWO Wählerverzeichnisse
§ 26 GWO Ort der Eintragung
§ 27 GWO (weggefallen)
§ 28 GWO Auflage des Wählerverzeichnisses
§ 29 GWO Kundmachung in den Häusern
§ 30 GWO Ausfolgung von Ausdrucken des Wählerverzeichnisses an die Parteien
§ 31 GWO Berichtigungsanträge
§ 32 GWO Verständigung der zur Streichung beantragten Personen
§ 33 GWO Entscheidung über Berichtigungsanträge
§ 34 GWO Beschwerden
§ 35 GWO Abschluss des Wählerverzeichnisses, amtliche Wahlinformation
§ 36 GWO Bericht über die Zahl der wahlberechtigten Personen
§ 37 GWO Ort der Ausübung des Wahlrechts
Haftungsausschluss
Vernetzungsmöglichkeiten
§ 26 GWO
§ 28 GWO
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