Login:
×
Eingeloggt bleiben
Login
Registrieren
-
Passwort vergessen?
Registrieren
Login
Menü öffnen/schließen
Menü
Sie sind nicht angemeldet.
Gesetze
Übersicht
Bundesgesetze
Landesgesetze
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien
Meine Gesetze
Gesetzesaktualisierungen
Volltextsuche
Forum
Forum Recht
Gesetzeskommentare
Gesetzessammlungen
Abfrageservices
Übersicht
Grundbuch
Grundbuchabfrage
Urkundenabfrage
Grundbuch Praxiswissen
Grundbuchnummern suchen
Firmenbuch
Handelsregister
GISA
DSGVO Mustervorlagen
Preise
FAQ
Tools
Zinsrechner
Existenzminimumrechner
Grundbuchnummernsuche
Legal.Tech
Über Uns
Verlinkungsmöglichkeiten
Werben mit JUSLINE
Hilfe
Recht.Beobachten
Recht.Merken
Recht.Aktuell
A-S-O Tool
Release Notes
Credits
Alle
Dropdown: Gewählter Wert ist Alle
Bundesgesetze
Burgenland
Kärnten
Niederösterreich
Oberösterreich
Salzburg
Steiermark
Tirol
Vorarlberg
Wien
Alle Gesetze
§ 27 GWO (Gemeindewahlordnung 2009), (weggefallen) - JUSLINE Österreich
§ 27 GWO (weggefallen)
GWO - Gemeindewahlordnung 2009
beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 22.11.2024
§ 27 GWO
seit 29.01.2024 weggefallen.
In Kraft seit 30.01.2024 bis 31.12.9999
0
Kommentare zu § 27 GWO
Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 27 GWO selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Wie kommentiere ich?
Kommentar hinzufügen
Sofortabfrage
ohne
Anmeldung!
DSGVO Vorlagen
11,90 €
Grundbuchauszug
11,90 €
Urkunden, Kaufvertrag...
7,90 €
Firmenbuchauszug
11,90 €
Handelsregisterauszug
11,90 €
GISA
kostenlos
Zurück
Weiter
Jetzt Abfrage starten
0
Entscheidungen zu § 27 GWO
Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
0
Diskussionen zu § 27 GWO
Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 27 GWO eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis GWO
Gesamte Rechtsvorschrift
Drucken
PDF herunterladen
Paragrafennavigation
§ 17 GWO Konstituierung der Wahlbehörden, Angelobung der Beisitzerinnen/Beisitzer
§ 18 GWO Beschlussfähigkeit, gültige Beschlüsse der Wahlbehörden
§ 19 GWO Selbstständige Durchführung von Amtshandlungen durch die Wahlleiterin/den Wahlleiter
§ 20 GWO Änderung in der Zusammensetzung der örtlichen Wahlbehörden, Amtsdauer
§ 21 GWO Anspruch auf Vergütung für Mitglieder der Wahlbehörden
§ 22 GWO Wahlrecht
§ 23 GWO Wahlausschließungsgründe
§ 24 GWO Teilnahme an der Wahl
§ 25 GWO Wählerverzeichnisse
§ 26 GWO Ort der Eintragung
§ 27 GWO (weggefallen)
§ 28 GWO Auflage des Wählerverzeichnisses
§ 29 GWO Kundmachung in den Häusern
§ 30 GWO Ausfolgung von Ausdrucken des Wählerverzeichnisses an die Parteien
§ 31 GWO Berichtigungsanträge
§ 32 GWO Verständigung der zur Streichung beantragten Personen
§ 33 GWO Entscheidung über Berichtigungsanträge
§ 34 GWO Beschwerden
§ 35 GWO Abschluss des Wählerverzeichnisses, amtliche Wahlinformation
§ 36 GWO Bericht über die Zahl der wahlberechtigten Personen
§ 37 GWO Ort der Ausübung des Wahlrechts
Haftungsausschluss
Vernetzungsmöglichkeiten
§ 26 GWO
§ 28 GWO
0 Kommentare zu § 27 GWO