§ 27 GWO (weggefallen)

Gemeindewahlordnung 2009

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 30.01.2024 bis 31.12.9999
Die Gemeinden haben die Anzahl der in das WählerInnenverzeichnis eingetragenen wahlberechtigten Personen, getrennt nach Männern und Frauen, vor Auflegung des WählerInnenverzeichnisses, spätestens am 19§ 27 GWO seit 29.01.2024 weggefallen. Tag nach dem Stichtag, über die Bezirkswahlbehörde der Landeswahlbehörde bekannt zu geben.

Stand vor dem 29.01.2024

In Kraft vom 04.07.2009 bis 29.01.2024
Die Gemeinden haben die Anzahl der in das WählerInnenverzeichnis eingetragenen wahlberechtigten Personen, getrennt nach Männern und Frauen, vor Auflegung des WählerInnenverzeichnisses, spätestens am 19§ 27 GWO seit 29.01.2024 weggefallen. Tag nach dem Stichtag, über die Bezirkswahlbehörde der Landeswahlbehörde bekannt zu geben.

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