§ 11 Geo. Justizverwaltungssachen

Geo. - Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 09.03.2025
  1. (1)Absatz einsDie Justizverwaltungssachen werden in folgende Geschäftsgruppen zusammengefasst:
    1. 1.Ziffer einsallgemeine Weisungen, Verfügungen und Belehrungen (§ 518);allgemeine Weisungen, Verfügungen und Belehrungen (Paragraph 518,);
    2. 2.Ziffer 2Gutachten in Sachen der Gesetzgebung und Justizverwaltung, sonstige Angelegenheiten der Gesetzgebung, Vorschläge für Änderungen in der Einrichtung oder Besetzung der Gerichte oder in den Dienstvorschriften;
    3. 3.Ziffer 3Angelegenheiten der Gerichtsorganisation; Amtstage;
    4. 4.Ziffer 4Personal- und Besoldungsangelegenheiten der Richter, Staatsanwälte, Richteramtsanwärter, Rechtspfleger, Bezirksanwälte und sonstigen Beamten, einschließlich der mit dem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis oder dem Aktivstand verbundenen Angelegenheiten; Besetzungsvorschläge sowie das Amtskleid betreffende Angelegenheiten;
    5. 5.Ziffer 5Angelegenheiten der fachmännischen und fachkundigen Laienrichter und Beisitzer, der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und Dolmetscher, der Legalisatoren in Tirol und Vorarlberg sowie die Beeidigung der Börsenschiedsrichter;
    6. 6.Ziffer 6Personal- und Besoldungsangelegenheiten der Vertragsbediensteten und der sonstigen privatrechtlichen Bediensteten, soweit sie nicht in eine andere Gruppe fallen, einschließlich der mit dem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis oder dem Aktivstand verbundenen Angelegenheiten;
    7. 7.Ziffer 7Wahl und Wirkungskreis der Personalsenate, Geschäftsverteilung, Dienstzeit, Sonn-, Feiertags- und Nachtdienst, allgemeine Urlaubsangelegenheiten, Zusammensetzung von Kommissionen;
    8. 8.Ziffer 8Angelegenheiten der Justiz-Ombudsstellen;
    9. 9.Ziffer 9Angelegenheiten der Aus- und Fortbildung sowie Prüfungssachen aller Art;
    10. 10.Ziffer 10Angelegenheiten der Informations- und Kommunikationstechnik;
    11. 11.Ziffer 11Dienstgerichts- und Disziplinarangelegenheiten;
    12. 12.Ziffer 12Reisegebühren;
    13. 13.Ziffer 13Angelegenheiten der Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsanwärter), der Verteidiger in Strafsachen und der Notare (Notariatskandidaten);
    14. 14.Ziffer 14Haushaltsgebarung und Geldwirtschaft; Versorgung der Gerichte mit Amts- und Kanzleimaterial einschließlich der Gegenstände der inneren Einrichtung;
    15. 15.Ziffer 15Unterbringung der Dienststellen, Bausachen, Hauserfordernisse, in bundeseigenen Gebäuden die Hausverwaltung, soweit sie dem Gerichtsvorsteher oder einem Bediensteten des Gerichtes übertragen ist;
    16. 16.Ziffer 16Angelegenheiten der Justizanstalten und der Insassen, Haftentweichungen, soweit sie nicht mit einer Disziplinarangelegenheit (Z 11) behandelt werden;Angelegenheiten der Justizanstalten und der Insassen, Haftentweichungen, soweit sie nicht mit einer Disziplinarangelegenheit (Ziffer 11,) behandelt werden;
    17. 17.Ziffer 17Dienstaufsicht, amtliche Untersuchungen der Gerichte, Gebarungs- und Verrechnungsprüfung;
    18. 18.Ziffer 18Bildung der Geschworenen- und Schöffenlisten, Angelegenheiten der Geschworenen und Schöffen, Angelegenheiten der Strafvollzugskommissionen;
    19. 19.Ziffer 19Grundbuchsanlegung und -ergänzung im Allgemeinen;
    20. 20.Ziffer 20allgemeine Anordnungen über die Einbringung der Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren, Kosten und Geldstrafen, über das Gerichtserlagswesen und über die Verwahrung der Beweisgegenstände; Vollzugsgebühren nach dem VGebG;
    21. 21.Ziffer 21Amtsbibliothek;
    22. 22.Ziffer 22Archivwesen und Aktenvernichtung;
    23. 23.Ziffer 23wiederkehrende Ausweise und Berichte, Statistik;
    24. 24.Ziffer 24Medienangelegenheiten und sonstige Öffentlichkeitsarbeit;
    25. 25.Ziffer 25Über- und Zwischenbeglaubigungen;
    26. 26.Ziffer 26Begutachtung von Gesetzesentwürfen;
    27. 27.Ziffer 27Entbindung von der Amtsverschwiegenheit;
    28. 28.Ziffer 28Rechts- und Amtshilfeersuchen von Gerichten und anderen Stellen;
    29. 29.Ziffer 29Angelegenheiten der Inneren Revision;
    30. 30.Ziffer 30Rechtsschutzgesuche und Korrespondenzen;
    31. 31.Ziffer 31Berichterstattung zu Ansprüchen nach dem Amtshaftungsgesetz, dem Organhaftpflichtgesetz und dem Strafrechtlichen Entschädigungsgesetz 2005 und zu Volksanwaltschafts-Anfragen sowie in Verfahren nach der EMRK;
    32. 32.Ziffer 32Geschäftsgang, insbesondere Weisungen und Ausstellungen übergeordneter Rechtsmittelinstanzen;
    33. 33.Ziffer 33Entscheidungen in Gebühren- und Kostensachen, insbesondere über Berichtigungsanträge und über Gesuche um Stundung und Nachlass;
    34. 34.Ziffer 34Bestellung von Patientenanwälten und Kundmachung von Bewohnervertretern;
    35. 35.Ziffer 35Angelegenheiten der Rechtspraktikanten und Rechtshörer;
    36. 36.Ziffer 36Angelegenheiten von Eurojust sowie der Europäischen Justiziellen Netze (EJN) in Zivil- und Handelssachen und in Strafsachen;
    37. 37.Ziffer 37Rechts- und Amtshilfeersuchen aus dem Ausland und an das Ausland sowie andere Auslandssachen, soweit sie nicht unter Z 25 oder Z 36 fallen;Rechts- und Amtshilfeersuchen aus dem Ausland und an das Ausland sowie andere Auslandssachen, soweit sie nicht unter Ziffer 25, oder Ziffer 36, fallen;
    38. 38.Ziffer 38Angelegenheiten der FEX Planungs- und Leitungseinheiten einschließlich der Vergütung nach dem VGebG;
    39. 39.Ziffer 39sicherheitsrelevante Vorfälle;
    40. 40.Ziffer 40Angelegenheiten des Revisorinnen- und Revisoreneinsatzes;
    41. 41.Ziffer 41Sonstige Justizverwaltungssachen.
  2. (2)Absatz 2Der Gerichtsvorsteher kann anordnen, dass nach Bedarf innerhalb der einzelnen Geschäftsgruppen Untergruppen gebildet werden.
  3. (3)Absatz 3Die Bestimmungen der Abs. 1 und 2 finden keine Anwendung, sofern Geschäftsstücke zu den Personalakten (§ 520) oder Akten über Dienstgerichts- und Disziplinarangelegenheiten (§ 519) gehören.Die Bestimmungen der Absatz eins und 2 finden keine Anwendung, sofern Geschäftsstücke zu den Personalakten (Paragraph 520,) oder Akten über Dienstgerichts- und Disziplinarangelegenheiten (Paragraph 519,) gehören.
In Kraft seit 01.07.2013 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu § 11 Geo.


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von § 11 Geo. selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

1 Entscheidung zu § 11 Geo.


Entscheidungen zu § 11 Abs. 1 Geo.


Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu § 11 Geo.


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu § 11 Geo. eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis Geo. Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 10 Geo.
§ 12 Geo.